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Die
Tätigkeit im Familienrecht ist ein weiterer Schwerpunkt
unserer Kanzlei.
Wir
beraten Sie vor Abschluss eines Ehevertrages und stehen
Ihnen in der Zeit der Trennung bei. Wir vertreten Sie
bei der Regelung von Unterhaltsansprüchen während der
Trennung und nach der Scheidung. Auch
Unterhaltsansprüche eines nichtehelichen Lebenspartners
setzen wir durch.
Wir
klären vor Einreichung eines Scheidungsantrages, ob
eine Scheidung und die Durchführung des gesetzlich
vorgeschriebenen Versorgungsausgleiches in
Ihrem Interesse liegt. Nicht immer ist die Stellung
eines Scheidungsantrages aus wirtschaftlicher Sicht
sinnvoll.
Bei
Fragen des Umgangs- und Sorgerechtes beurteilen wir mit
Ihnen zusammen, welche Regelung für das Wohl Ihres
Kindes am besten ist.
Wir
setzen Ihre Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich
durch und streben auch hier zunächst eine gütliche
außergerichtliche Einigung an.
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