Der
Notar ist anders als der Rechtsanwalt kein
Parteivertreter, sondern zur Neutralität
verpflichtet.
Bei
mehreren Vertragsbeteiligten muss der Notar als
unabhängiger Vertreter eines öffentlichen Amtes
den Willen der Beteiligten erforschen und die zugrunde liegenden
Sachverhalte klären. Er hat darüber hinaus
die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des
Vertrages zu belehren und alle Erklärungen klar
und eindeutig in der Urkunde wiederzugeben.
Der
Notar soll dabei darauf achten, dass unerfahrene
und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt
werden.
Nach
der Rechtsprechung ist der Notar nicht zur
steuerlichen Beratung verpflichtet.
Durch
die steuerliche Qualifikation der Notarin Dr. Marion
Schaller erfolgt auf Wunsch der Beteiligten in
unserer Notarkanzlei eine Erörterung der
steuerlichen Auswirkungen des Vertrages.
Besonders
bei Grundstücksübertragungen von Eltern auf
Kinder ist stets eine Beratung über
steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des
Übergabevertrages zu empfehlen, um nicht
steuerliche Vergünstigungen wie z. B. die
Vereinbarung von Versorgungs- leistungen bei
selbst genutzten Grundbesitz zu bedenken.